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07.12.2016

Neue Vorschrift - Überspannungsschutz in Wohngebäuden

DIN VDE 0100-443: Was ist neu?

1) Überspannungsschutz in allen neu geplanten Gebäuden verpflichtend

Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD - engl. für Surge Protective Device) ist nun gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen haben können auf:

NEU: Ansammlungen von Personen z. B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros, Schulen
NEU: Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Basierend auf dieser Neuregelung muss nun in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten Gebäuden Überspannungsschutz installiert werden – auch im Wohnungs- und Zweckbau!



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