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11.01.2022
Lieferung und Montage von Ladeboxen
Seit dem 24.11. können Sie einen Antrag auf Förderung Ihrer privaten Ladestationen stellen. Förderfähig sind neu installierte Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Die Förderung kann von Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern und Vermietern beantragt werden. Die KfW bezuschusst Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Förderfähig sind dabei
die Kosten für den Kaufpreis einer neuen Ladestation
sowie die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
Durch diese Förderungen unserer Regierung ist eine große Nachfrage von Ladeboxen entstanden,die wir natürlich auch nach den Ansprüchen des Kunden und dessen E-Anlagen liefern und montieren können.Sie können gerne ein Angebot bei uns anfordern.
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